im notfall vor ort

Für Sie als Fahrgast haben wir die Voraussetzungen dafür zusammengetragen, dass eine Krankenfahrt als solche berechnet werden kann.

Grundsätzlich gilt hierbei bis auf die weiter unten genannten Ausnahmen:

  • Eine ärztliche Verordnung (Krankentransportschein) ist erforderlich
  • Alle Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt worden sein
  • Bitte händigen Sie eine Kopie der Genehmigung dem Fahrer aus

Wird eine Fahrt als Krankenfahrt gewertet, bezahlen Sie lediglich den gesetzlichen Eigenanteil von 10% des regulären Fahrpreises (Mindestsumme: 5,00 €/ Höchstsumme: 10,00 €). Der Betrag muss in diesem Fall bar beim Fahrer bezahlt werden.

a) ambulante operationen

  • Krankentransportschein erforderlich
  • Ist eine Genehmigung der Krankenkasseerforderlich
  • Zuzahlung des Eigenanteils (Ausnahme: Eine grundsätzliche Befreiung durch die Krankenkasse)

b) dialysepatienten

  • Krankentransportschein erforderlich
  • Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)

c) strahlen-/ chemotherapie

  • Krankentransportschein erforderlich
  • Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Je nach Genehmigung der Krankenkasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt oder grundsätzliche Befreiung vom Eigenanteil

d) fahrten zu stationären behandlungen

  • Zwischen Einweisungs- und Entlassungsdatum muss bei Krankenhausaufenthalten mehr als ein Tag liegen
  • Krankentransportschein erforderlich
  • Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils pro Fahrt (Ausnahme: Fahrten zur Kur/Reha. Hier ist allerdings eine entsprechende Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig)

wussten Sie schon, dass

  • Ihnen jeder Taxifahrer über Telefon die Polizei und den Krankenwagen ruft?
  • wir das Rezept vom Arzt und die Medikamente aus der Apotheke zu Ihnen nach Hause bringen?
  • wir Ihnen gerne Auskunft über die dienstbereite Apotheke geben?