im notfall vor ort
Für Sie als Fahrgast haben wir die Voraussetzungen dafür zusammengetragen, dass eine Krankenfahrt als solche berechnet werden kann.
Grundsätzlich gilt hierbei bis auf die weiter unten genannten Ausnahmen:
- Eine ärztliche Verordnung (Krankentransportschein) ist erforderlich
- Alle Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt worden sein
- Bitte händigen Sie eine Kopie der Genehmigung dem Fahrer aus
Wird eine Fahrt als Krankenfahrt gewertet, bezahlen Sie lediglich den gesetzlichen Eigenanteil von 10% des regulären Fahrpreises (Mindestsumme: 5,00 €/ Höchstsumme: 10,00 €). Der Betrag muss in diesem Fall bar beim Fahrer bezahlt werden.