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Grundsätzliches
- Alle Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden
- Eine Kopie der Genehmigung bitte dem Fahrer aushändigen
- Eine ärztliche Verordnung (Krankentransportschein) ist erforderlich
Gesetzlicher Eigenanteil
- 10% des Fahrpreises
- Mindestens 5,00 €
- Höchstens 10,00 € pro Fahrt
sind beim Taxifahrer bar zu bezahlen
Fahrten zu ambulanten Behandlungen
- Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl
- Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3
- In Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis
- Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich
- Zuzahlung des Eigenanteils
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (bei der Krankenkasse erfragen) erhalten Sie von der Krankenkasse eine Befreiung vom Eigenanteil
Ambulante Operationen
- Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Krankentransportschein erforderlich
Zuzahlung des Eigenanteils Ausnahme: grundsätzliche Befreiung durch die Krankenkasse
Dialysepatienten
- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Krankentransportschein erforderlich
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)
Strahlen-/Chemotherapie
- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Krankentransportschein erforderlich
- Je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt oder grundsätzliche Befreiung vom Eigenanteil
Fahrten zu stationären Behandlungen (Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
- Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Der Krankentransportschein genügt
- Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils pro Fahrt
Ausnahme: Fahrten zur Kur/Reha. Hier ist eine Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig
Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften
Ärztliche Verordnung bzw. Verordnung der Schule ist erforderlich
Es ist kein Eigenteil zu zahlen |