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Wussten Sie, ...
 
  • dass Ihnen jeder Taxifahrer über Funk die Polizei und den Krankenwagen ruft?
  • dass wir das Rezept vom Arzt und die Medikamente aus der Apotheke zu Ihnen nach Hause bringen?
  • dass wir Ihnen gerne Auskunft über die dienstbereite Apotheke geben?
  • dass im ärztlichen Notfalldienst der Arzt mit dem Taxi zu Ihnen nach Hause kommt?

 

Der ärztliche Notfalldienst ist im Einsatz:

Samstag ab 8.00 Uhr bis
Montag 8.00 Uhr
Mittwoch ab 13.00Uhr bis
Donnerstag 8.00 Uhr
sowie an Feiertagen

Ärztlicher Notfalldienst
 192 92
 

IM NOTFALL VOR ORT  

 

Grundsätzliches

  • Alle Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden
  • Eine Kopie der Genehmigung bitte dem Fahrer aushändigen
  • Eine ärztliche Verordnung (Krankentransportschein) ist erforderlich

Gesetzlicher Eigenanteil

  • 10% des Fahrpreises
  • Mindestens 5,00 €
  • Höchstens 10,00 € pro Fahrt
    sind beim Taxifahrer bar zu bezahlen

Fahrten zu ambulanten Behandlungen

  • Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl
  • Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3
  • In Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis
  • Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich
  • Zuzahlung des Eigenanteils
    Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (bei der Krankenkasse erfragen) erhalten Sie von der Krankenkasse eine Befreiung vom Eigenanteil

Ambulante Operationen

  • Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Krankentransportschein erforderlich
    Zuzahlung des Eigenanteils
    Ausnahme: grundsätzliche Befreiung durch die Krankenkasse

Dialysepatienten

  • Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Krankentransportschein erforderlich
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)

Strahlen-/Chemotherapie

  • Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Krankentransportschein erforderlich
  • Je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt oder grundsätzliche Befreiung vom Eigenanteil

Fahrten zu stationären Behandlungen
(Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

  • Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Der Krankentransportschein genügt
  • Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils pro Fahrt
    Ausnahme: Fahrten zur Kur/Reha.
    Hier ist eine Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig

Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften

  • Ärztliche Verordnung bzw. Verordnung der Schule ist erforderlich
  • Es ist kein Eigenteil zu zahlen